CianeWiki -> CIANE? -> Dossiers importants? -> DossierRemboursementDesSoinsTransfrontaliers

Die französische Krankenkasse _CNAM verweigert einer französischen Versicherten die Übernahme der Kosten einer Entbindung in einem deutschen Geburtshaus

 Accéder à la version française de cette page

Februar 2009

(:toc:)

Zusammenfassung

Nachdem Eudes ihr erstes Kind in einem Krankenhaus zur Welt gebracht hatte, wollte sie bei ihren folgenden Schwangerschaften dieses Erlebnis nicht wiederholen. Sie hätte am liebsten, umringt von ihrer Familie und von einer Hebamme begleitet, zu Hause entbunden. Sie konnte allerdings keine Hebamme finden, die ihr das ermöglicht hätte, weswegen sie sich dazu entschloss, eine Autostunde von zu Hause nach Deutschland zu fahren, um dort unter den von ihr gewünschten Bedingungen ihr zweites Baby zur Welt zu bringen.

Hier erklärt Eudes ihre Gründe und berichtet von ihren Entbindungen (auf Französisch)

Danach fängt für Eudes ein schwieriger Hindernislauf an, um die Übernahme der Kosten durch die französische Krankenkasse und vor allem das Recht für alle Familien, den Geburtsort auszusuchen zu erwirken. In Frankreich mangelt es immer noch an Alternativen für diejenigen, die nicht im Krankenhaus entbinden wollen. Die Sache folgt dem normalen Gang: erster Antrag (demande d'accord préalable), Antrag bei dem Vermittler (conciliateur), Einspruch vor einem weiteren Ausschuss (commission de recours amiable) und letztlich Berufung vor dem Sozialgericht (tribunal des affaires de la Sécurité sociale), das einverblüffendes Urteil fällt. Es begründet seine Ablehnung dadurch, dass Eudes Entscheidung von reiner persönlicher Bequemlichkeit motiviert gewesen sei und dass sie auch die Möglichkeit einer häuslichen Geburt unter Miteinbeziehung einer freiberuflichen Hebamme gehabt hätte. Und das obwohl die Anwältin von Eudes in ihrem Plädoyer dem Gericht erklärt hatte, dass ihre Mandantin im ganzen Moselle-Gebiet keine Hebamme gefunden hätte, die Hausgeburten begleitet. Genauso wenig sei es ihr möglich gewesen, in einem Geburtshaus zu entbinden, da es diese in Frankreich nicht gäbe. Zusätzlich wurde sie wegen Verfahrensmissbrauchs zu einem Bußgeld von 100 € verurteilt.

Das Ganze ist umso schwerer zu akzeptieren, als wir mittlerweile erfahren haben, dass eine andere Frau aus dem gleichen Bezirk (département) den großen Teil der ihr für eine Entbindung im gleichen Geburtshaus entstandenen Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen hatte.

Gerichtsverfahren

Eudes hatte ursprünglich den Schritt vor Gericht getan, um einen positiven Präzedenzfall zu etablieren. Dieses Urteil lässt uns befürchten, dass genau das Gegenteil erreicht worden ist.

Der Betrag, um den es ging, ist so „niedrig“ (abgelehnte Entbindungskosten: € 1.046,58 und Anwaltskosten: € 1.500,-!), dass eine Berufung vor der nächsten Instanz nicht erlaubt ist. Die einzige Möglichkeit, um eine Revidierung des Urteils zu erwirken, besteht darin, ein Verfahren vor dem französischen Kassationsgerichtshof (ähnlich Bundesgerichtshof) einzuleiten. Dafür braucht man allerdings einen spezialisierten Anwalt, was für Eudes und ihre Familie wegen der hohen Kosten gar nicht in Frage kommt. Ihr Einkommen liegt ganz knapp über der Bemessungsgrenze, so dass sie auch keine Möglichkeit hat, die Rechtsbeihilfe in Anspruch zu nehmen.

Deswegen ruft unsere Unterstützungsgruppe « Naissance sans frontières » (Geburt ohne Grenzen) alle dazu auf, uns zu helfen, durch eine politische Aktion das Recht durchzusetzen, den Ort der Entbindung, und das heißt auch die Bedingungen, unter denen die Geburt stattfindet, frei zu wählen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Spenden

Via Paypal

Oder schreiben Sie uns an die Adresse <naissancesansfrontieres(at)gmail.com>, falls sie anders spenden wollen. Die Nutzung von Paypal verursacht geringe Zusatzkosten, also können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie wollen, dass ihre gesamte Spende nutzbringend ist. Wir betonen trotzdem, dass es besser ist, sofort mit Paypal einzuzahlen als gar nicht, sei es weil man keine Zeit hat oder es einfach vergisst. Zögern Sie nicht: auch kleine Beträge sind uns sehr willkommen. Wenn 2.000 Personen 1 € oder 200 Personen 10 € spenden, dann haben wir es geschafft! Die bis zum 10. März eingegangenen Spenden betragen € 1349,-.

'''Aufgrund der engen Frist (Berufung vor dem 9. März), die meisten Kosten mussten durch einen Kredit abgedeckt werden. Ihre finanzielle Unterstützung, und sei sie noch so klein, ist für uns mehr denn je unverzichtbar. '''

Wir werden hier natürlich detailliert über die Nutzung der Spendengelder berichten. Wenn der Gerichtshof zugunsten von Eudes entscheidet, können Sie auch auf Anfrage Ihre Spende erstattet bekommen. Das Geld, was übrig bleibt, wird ansonsten dem CIANE (Collectif Interassociatif Autour de la Naissance – Vereinsverbund ‚rund um die Geburt‘) überwiesen, um weitere Aktionen zu unterstützen.

Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie diese Seite regelmäßig aussuchen, sie wird ständig aktualisiert.

Die lokale Presse hat dem Thema 5 Artikeln gewidmet. In einer landesweiten Zeitschrift wurde die Aktion auch erwähnt. Um Spenden zu sammeln, wurde ein kleines Konzert organisiert. Mehrere Vereine haben Verwaltung und Sozialversicherung angeschrieben. Auch der französische Verband der freiberuflichen Hebammen hat unsere Aktion mit einer Spende unterstützt. Die Dokumente können unten eingesehen werden, sind leider nur auf französisch verfügbar.

Wenn Sie Eudes unterstützen wollen, können Sie der Unterstützungsgruppe beitreten, indem Sie sich entweder in die Liste <http://groups.google.fr/group/naissancesansfrontieres>

Geburt ohne Grenzen eintragen oder eine Mail an uns schicken: <naissancesansfrontieres(at)gmail.com>.

Vielen Dank.

Die Unterstützungsgruppe « Naissance sans frontières » (Geburt ohne Grenzen)